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   LSG Schleswig-Holstein, 01.07.2010 - L 5 KR 82/08   

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https://dejure.org/2010,33622
LSG Schleswig-Holstein, 01.07.2010 - L 5 KR 82/08 (https://dejure.org/2010,33622)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 01.07.2010 - L 5 KR 82/08 (https://dejure.org/2010,33622)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 01. Juli 2010 - L 5 KR 82/08 (https://dejure.org/2010,33622)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Abgrenzung zwischen ambulanter und stationärer Behandlung bei Operationen

Papierfundstellen

  • NZS 2011, 429
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 10.04.2008 - B 3 KR 14/07 R

    Krankenversicherung - Abgrenzung zwischen stationärer Krankenhausbehandlung und

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 01.07.2010 - L 5 KR 82/08
    Ein Verwaltungsakt konnte nicht ergehen, weil sich die Klägerin als Krankenhausträgerin und die Beklagte als Krankenkasse gleichgeordnet gegenüberstehen (Bundessozialgericht , Urteil vom 10. April 2008, B 3 KR 14/07 R m. w. N.).
  • BSG, 10.04.2008 - B 3 KR 19/05 R

    Krankenversicherung - Prüfung der Notwendigkeit einer vollstationären

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 01.07.2010 - L 5 KR 82/08
    Er setzt voraus, dass eine Krankenhausbehandlung tatsächlich durchgeführt worden ist (BSG, Urteil vom 10. April 2008, B 3 KR 19/05 R) und bei der Versicherten die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der entsprechenden Leistungen gegeben sind, d. h. dass eine Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit im Sinne des § 39 SGB V bestanden hat (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Urteil vom 22. März 2006, L 5 KR 60/04).
  • BSG, 25.09.2007 - GS 1/06

    Krankenversicherung - Voraussetzungen für Gewährung von vollstationärer

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 01.07.2010 - L 5 KR 82/08
    Daraus folgen für den aufnehmenden oder behandelnden Krankenhausarzt jedoch keine Einschätzungsprärogative und kein Beurteilungsspielraum im Sinne eines Entscheidungsfreiraums, der von der Krankenkasse oder dem Gericht nur in vermindertem Umfang kontrolliert werden könnte (Großer Senat des BSG, Beschluss vom 25. September 2007, GS 1/06 = NJW 2008, Seite 1980).
  • BSG, 28.02.2007 - B 3 KR 17/06 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Abgrenzung ambulanter,

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 01.07.2010 - L 5 KR 82/08
    Die Entscheidung zum Verbleib des Patienten über Nacht wird in der Regel zu Beginn der Behandlung vom Krankenhausarzt getroffen, sie kann im Einzelfall aber auch noch später erfolgen (BSG, Urteil vom 28. Februar 2007, B 3 KR 17/06 R m. w. N. auf die Rechtsprechung des BSG).
  • BSG, 07.07.2005 - B 3 KR 40/04 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Zahlungsverpflichtung für Behandlungskosten -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 01.07.2010 - L 5 KR 82/08
    Ob dies der Fall ist, ist nicht im Wege einer nachträglichen (ex post) Betrachtung, sondern im Wege einer Vorausschau (ex ante) zu beantworten; es ist damit von dem im Behandlungszeitraum verfügbaren Wissens- und Kenntnisstand des aufnehmenden oder - während der Behandlung - behandelnden Krankenhausarztes auszugehen (BSG, Urteil vom 7. Juli 2005, B 3 KR 40/04 R).
  • BSG, 28.01.1999 - B 3 KR 4/98 R

    Krankenversicherung - Umfang der häuslichen Krankenpflege - Zusammenhang zwischen

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 01.07.2010 - L 5 KR 82/08
    Seitens der Klägerin ist auch die bei Zahlungsklagen grundsätzlich erforderliche Bezifferung des Anspruchs (vgl. BSGE 83, 254, 263) erfolgt.
  • LSG Schleswig-Holstein, 24.03.2011 - L 5 KR 50/10

    Krankenversicherung - Vergütungsanspruch eines Krankenhauses für eine

    Das Bundessozialgericht hat jedoch weiter ausgeführt (Urteil vom 28. Februar 2007 - B 3 KR 17/06 R), dass sich mit diesem Kriterium lediglich bei Operationen eine in aller Regel praktikable Abgrenzung der stationären Behandlung vom ambulanten Operieren erzielen lasse (vgl. auch Senatsurteil zum ambulanten/stationären Operieren L 5 KR 82/08 vom 1. Juli 2010).
  • SG Hannover, 23.09.2014 - S 67 KR 522/11

    Zahlung einer Aufwandspauschale für eine Krankenhausbehandlung eines Versicherten

    Eine solche Leistungsklage ist insbesondere zwischen Krankenhausträgern und Krankenkassen statthaft, weil es sich um ein Gleichordnungsverhältnis handelt und deshalb keine Regelung durch Verwaltungsakt denkbar ist (Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 01. Juli 2010, L 5 KR 82/08; Bundessozialgericht, Urteil vom 10. April 2008, B 3 KR 14/07 R, Rn. 9, zitiert nach Juris).
  • SG Hannover, 28.10.2014 - S 67 KR 636/12

    Zahlung von Zinsen auf einen Vergütungsanspruch der Krankenkasse für

    Eine solche Leistungsklage ist insbesondere zwischen Krankenhausträgern und Krankenkassen statthaft, weil es sich um ein Gleichordnungsverhältnis handelt und deshalb keine Regelung durch Verwaltungsakt denkbar ist (Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 1. Juli 2010, L 5 KR 82/08; Bundessozialgericht, Urteil vom 10. April 2008, B 3 KR 14/07 R, Rn. 9, zitiert nach juris).
  • SG Stade, 14.12.2015 - S 29 KR 131/14

    Anspruch eines Krankenhauses auf Zahlung einer Aufwandspauschale nach § 275 Abs.

    Denn zwischen Krankenhausträgern und Krankenkassen besteht ein Gleichordnungsverhältnis, in dem Regelungen durch Verwaltungsakt nicht vorgesehen sind (vgl. Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 1. Juli 2010, Az. L 5 KR 82/08).
  • SG Hannover, 23.10.2012 - S 67 KR 1325/11
    Eine solche Leistungsklage ist insbesondere zwischen Krankenhausträger und Krankenkasse statthaft, weil es sich um ein Gleichord-nungsverhältnis handelt und deshalb eine Regelung durch Verwaltungsakt nicht denkbar ist (Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 1. Juli 2010, L 5 KR 82/08; Bundessozialgericht, Urteil vom 10. April 2008, B 3 KR 14/07 R, Rn. 9, zitiert nach juris).
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